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Apropos:

Social Media und Facebook Gewinnspiele

Facebook Auftritte dienen immer mehr zur Werbung für Unternehmen und deren Produkte und Dienstleistungen. Die wachsende Beliebtheit von Facebook hat dazu geführt, dass immer mehr Unternehmen in dieser Umgebung gesehen werden wollen. Das ist in Social Media nicht anders, als in der realen Wirtschaft und Gesellschaft, wie auch die zunehmenden Listungen von Aktionen der Social Media bei fbspecials.de zeigen. So hat sich eine große Konkurrenz der Unternehmen entwickelt, denen ein Unternehmen nur begegnen kann, wenn es sich deutlich von seinen Wettbewerbern abhebt.

Social Media mit eigenem Werbestil

Eine mittlerweile sehr beliebte Form, bei Facebook und in anderen sozialen Netzwerken die notwendige Aufmerksamkeit zu erregen, um damit für das eigene Unternehmen und seine Leistungen zu werben, ist die Veranstaltung von Gewinnspielen. Die Social Media nutzen dabei die interaktiven Möglichkeiten des Internets für einen ganz eigenen Werbestil, wie die Beispiele auf fbspecials.de zeigen.

Facebook Regeln

Die Nutzungsbedingungen zeigen, dass Facebook eine klare rechtliche Trennung zwischen den Aktionen seiner Mitglieder und Facebook selbst herbeiführen will. Offensichtlich will Facebook damit vermeiden, als Mitveranstalter von Aktionen und Gewinnspielen gesehen zu werden, um bei Problemen mit in Haftung genommen werden zu können. Die Grundregel zur Zulässigkeit von Gewinnspielen auf Facebook findet sich in den Nutzungsbedingungen, Dort ist nicht nur die Veranstaltung von Gewinnspielen auf Facebook ziemlich klar vorgeschrieben, sondern allgemein die Zulässigkeit von Werbung geregelt. Facebook verbietet den Unternehmen qua Nutzungsbedingungen nicht grundsätzlich, „Promotions“ über Facebook zu organisieren.

Einige Detailvorschriften der Nutzungsbedingungen regeln dann unzulässige Verfahrensweisen noch konkreter. Der Gewinnspiel Veranstalter darf Teilnehmern nur in seinem eigenen Facebook Bereich Zugang zu Aktionen und Gewinnspielen geben. Jeder, der an einer Aktion oder an einem Gewinnspiel teilnehmen will, muss sich zusätzlich nach dem Opt-In Prinzip aktiv für eine Teilnahme entscheiden. Praktisch gesehen, dürfen Unternehmen Interessenten nicht allgemein über Facebook werben, sondern müssen sich ihre Teilnehmer mit Hilfe von externen Plattformen suchen.

Genau so kritisch sieht Facebook die Abwicklung der Kontakte mit den Teilnehmern und Gewinnern. Facebook besteht darauf, dass zum Beispiel die Benachrichtigung von Gewinnern auf keinen Fall über Facebook erfolgen darf.

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